| Was bedeutet "nicht für Handelsziele" / "nicht eichfähig"? Der Ausdruck "nicht für Handelsziele" ( n.f.H.) oder "nicht eichfähig" beeinhaltet dass man die Waage nicht anwenden dürft zur Verkaufspreisbestimmung eines Produktes, wobei den Preis sich verhältet mit dem Gewicht. Die Waage dürft also nur angewendet werden für Kontrollenzwecken. Sobald einen Produktpreis seiner Gewicht abhängig ist, muss die Waage gesetztlich geeicht sein. Die Waage ist dann versehen worden mit einem Eichmarke. Außer anders erwähnt kann ein n.f.H.-Modell nicht geeicht werden. Auf Aufforderung kann ein Justierschein verschaft werden (für u.a. ISO-zertifizierte Betrieben). |
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